Einführung in die internationalen copyright-Gesetz
Internationalen copyright-Schutz
WIPO-Hauptsitz in Genf, Schweiz.
Bild von Ville OksanenDetails zu Urheberrecht von Land zu Land variieren, da jedes Land seine eigenen Gesetze und Vorschriften, sondern internationalen Konventionen und Vereinbarungen werden verwendet, um zu garantieren ein Mindestmaß an Schutz in den meisten Ländern. Die wichtigsten Artikel des Urheberrechtsgesetzes sind nach der Berner Konvention, der Universal Copyright Convention (Genf & Paris) (UCC), Anti-Counterfeiting Trade Agreement, WIPO Copyright Treaty (WCT) und das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums (TRIPS).
Dieser, der bedeutendste ist die Berner Konvention als viele seiner Bedingungen vereinbart werden, die direkt innerhalb der beiden WCT und TRIPS.
Um zu werden, ein Unterzeichner einer von diesen Artikeln, die ein Land wird ändern Ihre Gesetze zum geistigen Eigentum, wenn/wo Sie erforderlich sind, um die Einhaltung dieses Artikels. Dies bedeutet, dass Autoren in der ganzen Welt sind in der Lage, genießen einen vergleichbaren Schutz in den meisten anderen Ländern.
Berner Konvention
Copyright-Schutz ist automatisch ohne die Notwendigkeit für alle formalen Anforderungen im Rahmen der Berner Konvention.
Unter Bern, jeder Autor, der eine nationale oder domiciliary von einem Land, das ein Berner Konvention Unterzeichner, oder wo das Werk erstmals veröffentlicht wird (oder veröffentlicht werden, innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Publikation) in einem Berner Konvention Land kann behaupten, unter den Schutz der Berner Konvention.
UCC Universal Copyright Convention
Unter den Bedingungen der UCC, sowohl veröffentlichte und unveröffentlichte Werke durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten sind, erhalten den gleichen Schutz in anderen EU-Ländern, wie Sie gewähren, Ihre eigenen Staatsangehörigen.
Zusätzlich ist jede Formalität in Nationales Recht zufrieden sein werden einfach durch die Nutzung eines Hinweis auf ein Urheberrecht in der form, wie beschrieben in der Gesetzgebung:
Universal Copyright Convention, mit Anhang Erklärung zu Artikel XVII und die Entschließung zu Artikel XI 1952:"Jeder Vertragsstaat, der, nach Ihrem innerstaatlichen Recht erfordert als ein Zustand des Urheberrechts, die Einhaltung von Formalitäten, wie Hinterlegung, Registrierung, Kündigung, notarielle Bescheinigungen, Zahlung von Gebühren oder Herstellung oder Veröffentlichung in diesem Vertragsstaat besteuert werden, gelten diese Anforderungen als erfüllt, mit Bezug auf alle geschützten Werke, die in übereinstimmung mit diesem übereinkommen und erste Veröffentlichung außerhalb seines Territoriums und der Autor ist nicht einer seiner Staatsangehörigen, wenn aus der Zeit der ersten Veröffentlichung alle Kopien der veröffentlichten arbeiten mit der Autorität des Autors oder copyright-Inhaber tragen das symbol ©, begleitet von den Namen des copyright-Inhabers und das Jahr der ersten Veröffentlichung platziert in einer solchen Art und Lage, angemessene Reklamation des Urheberrechts"