Urheberrecht-Grundlagen
Der Zweck des Urheberrechts
Der Zweck der Schutz der Werke im Sinne des Urheberrechts-Gesetzes ist die Förderung von Fortschritt, innovation und künstlerischen Vorhaben, indem Autoren oder Autoren von gültigen arbeiten, um Gewinn aus Ihren Bemühungen durch die Gewährung von Ihnen das ausschließliche Recht zur Kontrolle der Arbeit (mit gewissen Ausnahmen für das, was als fair use durch nationale Gesetze).
Ohne copyright, jedes Kunstwerk oder literarische Arbeit, die Sie erstellen werden könnte, unmittelbar und frei von anderen kopiert. Dies würde bedeuten, dass es sehr wenig Anreiz, verbringen die Mühe, die Bücher schreiben, Filme machen, die Schaffung Kunstwerk, etc. als die Elemente, die Sie erstellen würden, haben keinen Wert.
Ein internationales Recht
Internationale Konventionen existieren, um sicherzustellen, dass kreative Werke sind geschützt durch die nationalen Gesetze über die Arbeit.
Die wichtigste von diesen ist die Berner Konvention, die besagt, dass das copyright muss erteilt werden, automatisch, ohne die Notwendigkeit für eine "Formalität"; die
Mehr details finden Sie auf unserer Internationale Copyright-Seite
Als Urheber gilt.
Das Urheberrecht ist ein automatisches Recht, das gilt, wenn ein Individuum schafft ursprüngliche literarische oder Künstlerische arbeiten jeglicher Art.
Werden, unterliegen dem Urheberrecht, eine Arbeit, der repariert werden muss in körperlicher form (d.h. aufgeschrieben, aufgenommen auf film, etc.).
Was dies in der Praxis bedeutet ist, dass alle literarischen oder künstlerischen Arbeit, die Sie erstellen, automatisch unter das Urheberrecht, wenn es original ist (nicht direkt kopiert oder adaptiert von einem vorhandenen arbeiten). Die meisten Länder angeben, dass eine Arbeit muss auch Exponate gewissen Grad an Arbeit, Fertigkeit und Urteilsvermögen in seiner Schöpfung, sondern in der Regel auch einen sehr geringen Grad von Fertigkeit, Arbeits-oder Ermessens zu qualifizieren (z.B. einen einfachen Schnappschuss auf einer automatischen Kamera zu qualifizieren, da einige kleine, Urteil nötig war, zu Bild und Zeit im Bild).
Ersten copyright-Inhaber
Copyright besteht aus dem instant-Werk entstanden ist.
Bild vonStandardmäßig, wenn eine Künstlerische oder literarische Werk entstanden ist, die person, die das Werk geschaffen hat, wird automatisch zum Inhaber des Urheberrechts an diesem Punkt. Diese person ist in der Regel bezeichnet als der "erste Inhaber des Urheberrechts'.
In Fällen, In denen ein Werk entstanden ist, als Teil einer person, die normalen Beschäftigung dann der erste Besitzer in der Regel werden die Unternehmen, die Beschäftigten der person, die die Arbeit (es sei denn, die person arbeitet auf freiberuflicher basis) .
Die oben gesehen werden sollte als die Standard-situation; jeder Vertrag oder schriftliche Vereinbarung, die besagt Besitz der Urheberrechte, der Autor unterzeichnet hat, die natürlich Vorrang haben.
Verkauf oder übertragung des copyright
Das Urheberrecht ist ein asset: Genau wie ein Auto oder ein Haus, oder jedes andere Element, das Urheberrecht kann übertragen oder verkauft werden, durch den Inhaber der Urheberrechte einer anderen Partei. Bei der übertragung von Urheberrechten, ist es immer ratsam, eine schriftliche Vereinbarung oder die "bill of sale", der besagt, dass Eigentum übertragen wird, zu vermeiden, zukünftige Verwirrung oder Streit.
Es ist auch wichtig zu verstehen, dass, nur weil Sie jemand zahlen, um etwas zu produzieren für Euch nicht unbedingt bedeuten, dass Sie das Urheberrecht besitzen (in der gleichen Weise, dass der Kauf ein Druck einer Malerei oder einer Kopie eines Musiktitels/Albums bedeutet nicht, dass Sie der copyright-Inhaber des ursprünglichen). Wenn Sie eine freiberufliche Auftragnehmer zu erstellen Sie etwas für Sie, zum Beispiel um ein logo zu entwerfen, oder nehmen Sie Fotos, ist es wichtig, klar zu sein, wer was besitzt, und ob Sie beabsichtigen, zu übertragen Urheberrecht an Ihnen und an welcher Stelle; z.B. für ein logo designer ist es eine gute Praxis, nur die hand über das Urheberrecht zu Ihnen, nachdem Sie bezahlt haben, in vollem Umfang für Ihre Dienste.
Rechte des copyright-Inhabers
Artikel 9, Punkt 1 der Berner Konvention besagt:"Autoren der literarischen und künstlerischen Werke geschützt durch dieses übereinkommen das ausschließliche Recht der Zulassung der Vervielfältigung dieser Werke, die in irgendeiner Weise oder form."
Die folgenden Handlungen können nur durchgeführt werden, indem entweder [a] die copyright-Inhaber, oder [b] jemand, der eine Erlaubnis (die Lizenz) des Rechteinhabers.
- Kopieren Sie die Arbeit.
- Verteilen Sie Kopien des Werkes an die öffentlichkeit.
- Öffentlich aufzuführen, anzuzeigen, zu übertragen oder übertragen die Arbeit.
- Anpassen oder übersetzen der Arbeit.
In vielen Fällen, der Autor hat auch das Recht zu ermitteln, wie der Autor und Objekt zu jeder Behandlung von der Arbeit, was wäre das nachteilig auf seine Ehre oder Ruf' der Arbeit (auch wenn er nicht mehr Inhaber der Urheberrechte).
Ausnahme der Rechte des copyright-Inhabers
Nationale Gesetze können für ein paar Ausnahmen (was oft als 'fair use' oder 'fairer Umgang').
Fair-use-Regeln unterscheiden sich von Land zu Land, aber in der Regel umfassen:
- private Forschung und die persönlichen Bildungs-Studie
- Berichterstattung und überprüfung,
- format shifting und
- machen Sie eine lesbare/Internet-version der Arbeit für Menschen mit Behinderungen, die sonst nicht Lesen/Zugriff auf die Arbeit.
Diese nationale Ausnahmen des Urheberrechts behindert werden, durch die Begriffe von Berne,
Artikel 13TRIPs Staaten:"Die Mitglieder begrenzen Beschränkungen und Ausnahmen von ausschließlichen rechten auf bestimmte Sonderfälle, die nicht in Konflikt mit der normalen Verwertung des Werkes und nicht unzumutbar beeinträchtigen und die berechtigten Interessen der Rechteinhaber."
Artikel 9, Punkt 2 der Berner Konvention besagt:Es wird Sache der Gesetzgebung in den Ländern der Union zu ermöglichen, die Reproduktion solcher Werke in bestimmten Sonderfällen, vorausgesetzt, dass eine solche Reproduktion nicht im Widerspruch zu einer normalen Verwertung des Werkes und nicht unzumutbar beeinträchtigen und die berechtigten Interessen des Autors.